AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Energie und Bewegung

Die AGB werden mit der Anmeldung und mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.

  1. Allgemeines

Die AGB werden mit der Anmeldung an Kursen, Veranstaltungen, Workshops, sämtlichen Dienstleistungen und mit jeder Teilnahme am Unterricht automatisch akzeptiert.
Falls er Kurs nicht in Präsenz stattfinden kann (z.B. wegen Lockdown z.B. wegen Corona oder wegen Absage seitens des ASB), wird
der Kurs Online fortgeführt.

  1. Anmeldung/Bezahlung

Eine Anmeldung erfolgt per Telefon, Fax, Mail, Kontaktformular oder persönlich zu den Kursen. Der Vertrag ist mit der Abgabe des unterschriebenen Teilnahmeformulars gültig.

Die vollständige Kursgebühr ist spätestens sieben Tage vor Kursbeginn zu bezahlen.

Gestellte Rechnungen von Energie und Bewegung sind spätestens nach 10 Werktagen nach Eingang der Rechnung zu entrichten.

Der abgeschlossene Vertrag gewährt dem Vertragspartner das Recht, die im Vertrag geregelten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch ist nicht auf eine dritte Person übertragbar.

  1. Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Energie und Bewegung, Mölkauer Straße 103, 04288 Leipzig, viviane@yoga-pilates-leipzig.de mittels einer eindeutigen Erklärung per Post oder Mail Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Für die Wahrung des Widerrufsrechts reicht eine formlose Erklärung, die vor Ablauf der Widerspruchsfrist bei Energie und Bewegung eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, gelten automatisch die Rücktrittskosten lt. Absatz 4.

  1. Rücktritt/Kündigung/Vertragsdauer

Die Kündigung eines Vertrags ist während der Vertragsdauer nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. langwierige Krankheit mit einem Attest vom Arzt, Umzug in eine andere Stadt).

Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. gegen die Hausordnung) seitens des Teilnehmers behält sich Energie und Bewegung das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Der Teilnehmer kann bis zu 8 Tagen von Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Energie und Bewegung hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt bei Rücktritt bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 %, 7 Tage bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 90 %. Bei einem späteren Rücktritt, Abbruch des Kurses oder Nicht-Teilnahme ohne Rücktrittserklärung ist das gesamte Entgelt fällig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung (Brief, Fax oder E-Mail) bei Energie und Bewegung.

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag.

Die Firma Energie und Bewegung ist, ungeachtet sonstiger Gründe, berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von der Firma Energie und Bewegung zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

Falls er Kurs nicht in Präsenz stattfinden kann (z.B. wegen Lockdown Corona oder wegen Absage seitens des ASB), wird der Kurs
Online fortgeführt. Eine sonstige Verrechnung der Kursgebühren entfällt damit.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnehmerentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

  1. Versäumte Stunden

Sollten Sie kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen nicht am Kurs teilnehmen können, besteht (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests) die Möglichkeit, eine Gutschrift des Veranstaltungsentgelts für einen späteren Kurs vorzunehmen oder Ihren Kursanspruch auf eine andere Person zu übertragen. Diese Regelung gilt jedoch nur für komplette Veranstaltungen und nicht für einzelne Kursstunden.

Sollten Sie einzelne Stunden aus gesundheitlichen Gründen  (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests) versäumen, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 2 Kursstunden kostenlos bis zu zwei Wochen nach Kursende in einem anderem Kurs, sofern freie Plätze verfügbar sind, nachzuholen.

Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Teilnahme an einem anderen Kurs ist nur nach einer persönlichen Absprache mit Energie und Bewegung möglich. Die anteilige Verrechnung mit dem Kursbeitrag wird nicht gewährt.

  1. Voraussetzungen für die Teilnahme und Haftungsbedingungen

Für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art haftet Energie und Bewegung nur, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertrags-verletzung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Energie und Bewegung übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Abhanden-kommen von persönlichem Eigentum.

Sofern eine Befragung zur Gesundheit durchgeführt wird, hat der Teilnehmer alle Fragen zu seinem Gesundheitszustand nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Der Teilnehmer muss sich zum Zeitpunkt der Behandlung/des Trainings körperlich, geistig und seelisch sportgesund fühlen. Der Teilnehmer nimmt freiwillig, auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko an der Behandlung/dem Training teil. Auftretende Beschwerden jedweder Art oder Unwohlsein sind dem Kursleiter unverzüglich mitzuteilen.

Den Anweisungen des Kursleiters ist Folge zu leisten, da falsches oder unachtsames Ausführen der Übungen gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Der Teilnehmer hat die mit der Ausübung des Trainings einhergehenden allgemeinen Risiken selbst zu tragen und für die daraus entstehenden Sach- und Personenschäden grundsätzlich selbst aufzukommen. Falls trotz fachkundiger Anleitung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Teilnehmer Ausschlussgründe verschwiegen hat, ist Energie und Bewegung von jeder Haftung freigestellt. Dieses gilt auch für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Teilnehmer selbst nicht bekannt und für den Kursleiter nicht erkennbar war. Ein Haftungsanspruch gegenüber Energie und Bewegung besteht nicht. Im Zweifelsfall sind mögliche Hinderungsgründe für die Teilnahme (z.B. auch eine Schwangerschaft) vom Teilnehmer durch einen Arzt abzuklären.

Haftungsansprüche gegenüber Energie und Bewegung, die aus eventuellen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge der Behandlung/des Trainings entstehen können, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Verhalten im Kursraum

Der Kursraum ist ohne Schuhe zu betreten. Im Kursraum darf nichts gegessen oder mit Ausnahme von Wasser getrunken werden. Handys sind auszuschalten, um die Ruhe und Konzentration nicht zu stören.

  1. Eigenverantwortung

Jeder Teilnehmer entscheidet, wie weit er sich auf die angebotenen körperlichen und psychischen Prozesse einlässt.
Die Kurse ersetzen keine Arztbesuche oder von Ärzten angeordnete oder empfohlene Behandlungen und Therapien. Bei vorhandenen oder möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen muss der Kunde die Erlaubnis zur Teilnahme an den Veranstaltungen oder Kursen der Firma Energie und Bewegung von seinem behandelnden Arzt einholen.

  1. 8. Urheber und Kennzeichenrecht

Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Energie und Bewegung selbst erstellte Objekte, bleibt bei der Inhaberin der Firma Energie und Bewegung, Viviane Blessing. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Bilder und Texte ist ohne die Zustimmung der Firma Energie und Bewegung nicht gestattet.

  1. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen

Die meisten gesetzlichen und auch einige private Krankenkassen unterstützen die Hatha-Yoga Kurse im Rahmen der Prävention nach 20 Abs. 1 SGB V im Handlungsfeld Stressbewältigung/Entspannung und Bewegung. Die Anerkennung unterliegt jedoch dem Ermessensspielraum bzw. den jeweils aktuellen Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse. Der Teilnehmer muss daher vor dem Kurs bei seiner Krankenkasse die Zuschussfähigkeit des Kurses klären. Bei regelmäßiger Teilnahme an einem Kurs von mind. 80% stellt Energie und Bewegung am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung aus, die der Teilnehmer ggf. bei seiner Krankenkasse einreichen kann.

Ein vom Teilnehmer eingereichter Gutschein der AOK kann nur dann über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn der Teilnehmer mindestens an acht von zehn Terminen im Kurs anwesend war. Ist dies nicht der Fall, ist die jeweilige Kursgebühr komplett und ohne Abzug direkt vom Teilnehmer zu zahlen.

  1. Programm- und Stundenänderungen

Energie und Bewegung behält sich das Recht vor, Programm-, Orts- und Stundenänderungen in zumutbarer Weise vorzunehmen. Bei Änderung der Termine und/oder des Programms/Zeitablaufes (z.B. bei Erkrankung, zu geringer Teilnehmerzahl, Schließungs- oder

Wartungsarbeiten) kann eine Veranstaltung seitens Energie und Bewegung abgesagt werden.

Für Veranstaltungseinheiten die ausfallen, wird möglichst Ersatz angeboten. Ein weitergehender Erstattungsanspruch besteht nicht. Dies gilt auch, wenn Ersatztermine durch Teilnehmer nicht in Anspruch genommen werden können.

  1. Schäden durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer haftet für Schäden, sowie Beschädigungen, die von ihm im Rahmen der Kursteilnahme zu verantworten sind.

 



 

Energie und Bewegung

Mölkauer Str. 103, 04288 Leipzig
Tel: 034297-142347 • Fax: 034297-779788

E-Mail: viviane@yoga-pilates-leipzig.de
Internet: www.yoga-pilates-Ieipzig.de